Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk. Das Urheberrecht schützt bestimmte kulturelle Geistesschöpfungen, Werke genannt, zum Beispiel literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Theater-Inszenierungen, Filme, Rundfunksendungen, Gebäude und Skulpturen.
Teilweise wird auch vom geistigen Eigentum gesprochen. Dieser Begriff ist jedoch umstritten. Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden. Es wird nicht gewährt oder verliehen, sondern es entsteht im Moment der Schaffung einer persönlichen geistigen Schöpfung, selbst wenn diese Schöpfung dem Urheber nicht bewusst ist oder nicht beabsichtigt war. Es ist unveräußerlich, kann also nicht verkauft, verschenkt oder an Fremde vererbt werden, im Gegensatz zum Verwertungsrecht (Nutzungsrecht), welches übertragbar ist. Vereinfacht ausgedrückt: Ein Künstler kann das Recht veräußern, ein Kunstwerk wirtschaftlich zu verwerten, aber er bleibt immer der Urheber. Das Urheberrecht ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt.
Creative Commons ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mittels welcher Autoren an ihren Werken, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken usw. der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen können. Anders als etwa die von der Freie-Software-Szene bekannte GPL sind diese Lizenzen jedoch nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke. Ferner gibt es eine starke Abstufung der Freiheitsgrade: von Lizenzen, die sich kaum vom völligen Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen, das heißt, bei denen auf das Copyright ganz verzichtet wird.
(Quelle: >> Wikipedia)
>> Handout "Urheberrecht" bm:ukk (pdf, A4)
>> FAQ-Liste des bm:ukk (pdf)
>> Rechtsfreund (allgemeine Infos zu Urheberrecht in Österreich)
>> Internet und Recht
>> Urheberrecht und eLearning (Universität Wien)
>> Das Urheberrechtsgesetz